AGB

Allgemeine Lieferbedingungen

Zahlung / Zahlungsverzug

Alle Rechnungen sind unverzüglich auf eines unserer Konten ohne Abzug zu bezahlen. Sofern eine Zahlungsfrist eingeräumt wird, zählt diese ab Lieferung; bei Sammelrechnungen ab Mitte der zugrunde liegenden Lieferperiode. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist entscheidend der Zeitpunkt der Gutschrift auf einem unserer Konten. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die banküblichen Verzugszinsen, mindestens aber 9%, zu verlangen.

Zahlung / Zahlungsverzug

Alle Rechnungen sind unverzüglich auf eines unserer Konten ohne Abzug zu bezahlen. Sofern eine Zahlungsfrist eingeräumt wird, zählt diese ab Lieferung; bei Sammelrechnungen ab Mitte der zugrunde liegenden Lieferperiode. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist entscheidend der Zeitpunkt der Gutschrift auf einem unserer Konten. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die banküblichen Verzugszinsen, mindestens aber 9%, zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst nach voller Bezahlung sämtlicher – auch künftig entstehender – Forderungen auf den Käufer über. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, verbunden, vermischt oder vermengt, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der übrigen Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer verpflichtet sich, diese Ware für uns zu verwahren.

Rückholrecht

Erfüllt der Käufer bei Fälligkeit seine Zahlungsverpflichtungen nicht, so sind wir, ohne dass es weiterer Maßnahmen unsererseits bedarf, berechtigt, die gelieferte Ware aufgrund des uns vorbehaltenen Eigentums zurückzuholen; im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber gestattet unserem Personal das Betreten des Grundstückes zum Zwecke des Auspumpens.

Beanstandungen und Haftung

Beanstandungen können nur unverzüglich, bei Heizöl nur innerhalb von 3 Tagen geltend gemacht werden. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels befindet, zu unserer Besichtigung bereitzuhalten. Der Käufer ist auch verpflichtet, auf unser Verlangen unverzüglich Proben der beanstandeten Ware zur Verfügung zu stellen.

Gefahrenübergang

Für Unfälle, die bei unberechtigtem Betreten oder beim Entladen der Transportmittel auftreten, haften wir nicht. Wir haften auch nicht für Schäden, die von Fahrzeugen verursacht wurden, die die Ware in unserem Auftrag transportieren. Auf Verlangen sind wir verpflichtet, die uns aus dem Schaden gegen den Frachtführer etwa zustehenden Ansprüche abzutreten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferer und Abnehmer ist München.

Steuerbegünstigtes Mineralöl!

Darf nicht zum Antrieb von Motoren verwendet werden, außer zum Antrieb von Gasturbinen und Verbrennungsmotoren in ortsfesten Anlagen, die ausschließlich a) (vorbehaltlich einer Erlaubnis nach § 19 der Mineralölsteuer-Durchführungsverordnung) der gekoppelten Erzeugung von Wärme und Kraft (Kraft-Wärme-Kopplung) oder b) der Abdeckung von Spitzenlasten in der öffentlichen Stromversorgung oder c) (befristet bis 31.12.2001) der Strom- oder Wärmeerzeugung dienen. Jede andere motorische Verwendung, insbesondere die Verwendung als Kraftstoff in Fahrzeugen, hat steuer- und strafrechtliche Folgen.